200 europäische Rechtsgelehrte bekräftigen das Recht auf BDS
Categories: Angriffe gegen BDS, BDS-Argumente
Kurz vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember haben rund 200 Rechtsgelehrte aus 15 europäischen Ländern, inklusive der Schweiz, eine Erklärung verabschiedet, die sich für die Rechte der PalästinenserInnen einsetzt und die Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit für PalästinenserInnen fordernde Bewegung für Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BDS) als rechtmässige Ausübung der Meinungsfreiheit anerkennt.
Unter den europäischen und Schweizer Unterzeichnenden befinden sich zahlreiche renommierte Rechtsgelehrte, darunter der südafrikanische Jurist John Dugard, der für den Internationalen Gerichtshof tätig war, der britische Kronanwalt Sir Geoffrey Bindman, José Antonio Martín Pallín, früherer Richter am Obersten Gericht Spaniens, Guy Goodwin-Gill, ehemaliger Rechtsberater im Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge; Eric David, ehemaliger Rechtsberater für den Europarat und die belgische Regierung, Robert Kolb, ehemaliger Rechtsberater für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, sowie Marco Sassòli, ehemaliger stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des IKRK.
Die europäischen Rechtsgelehrten verteidigen in der Erklärung das Recht, mittels Boykott, Desinvestition und Sanktionen Druck auf Israel auszuüben, bis es seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt, die Besatzung palästinensischer und syrischer Gebiete beendet, die systematische Diskriminierung der PalästinenserInnen in den besetzten palästinensischen Gebieten und in Israel einstellt sowie die Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge zulässt.
„Staaten, die BDS verbieten, untergraben das grundlegende Menschenrecht auf Meinungsfreiheit und bedrohen die Glaubwürdigkeit der Menschenrechte, indem sie ein spezifisches Land davor in Schutz nehmen, durch friedliche Massnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts behaftet zu werden.“
Robert Kolb, der als Rechtsberater für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA tätig war, meint dazu:
„Das Recht von BürgerInnen, sich für BDS einzusetzen, ist wesentlicher Bestandteil der Grundrechte, die durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte geschützt werden.“
Die wegweisende Erklärung wurde vom nationalen palästinensischen BDS-Ausschuss (BNC), dem breitesten Bündnis der palästinensischen Zivilgesellschaft und führendem Organ der BDS-Bewegung, begrüsst. Ingrid Jaradat erklärt im Namen des BNC:
„Dies ist ein entscheidender Moment im Widerstand gegen die offenkundig repressive Kriegsführung Israels auf juristischer Ebene gegen die BDS-Bewegung. Führende europäische Rechtsgelehrte haben bestätigt, dass es ein völkerrechtlich verbrieftes Recht von BürgerInnen Europas und der ganzen Welt ist, sich für die Durchsetzung der palästinensischen Rechte einzusetzen. Die verzweifelten Versuche Israels, die BDS-Bewegung zu kriminalisieren und ihre UnterstützerInnen auf rechtlichem Weg zum Schweigen zu bringen, stellen gemäss Erklärung der JuristInnen eine Bedrohung der demokratischen Freiheiten dar. Die französische und die britische Regierung stehen durch ihre Unterstützung der antidemokratischen Repressionsmassnahmen gegen BDS isolierter da denn je. Neben der entschiedenen Verteidigung des Rechts auf BDS durch die europäischen Rechtsgelehrten haben sich bereits die EU, die Regierungen Schwedens, der Niederlande und Irlands sowie Hunderte europäische Parteien, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen unmissverständlich hinter das Bürgerrecht gestellt, sich an einem Boykott gegen den israelischen Staat zu beteiligen.“
Riya Hassan, europäische Kampagnenkoordinatorin für den BNC, fügte an:
„Die BDS-Bewegung ist in den vergangenen Jahren in Europa enorm gewachsen. Einen wesentlichen Anteil an der wachsenden Unterstützung hat die Empörung der Menschen über die Straflosigkeit, die Israel trotz anhaltendem Besatzungsregime, Siedlungskolonialismus und Apartheid, unter denen die einheimische palästinensische Bevölkerung leidet, geniesst.“
„Diese wichtige Erklärung europäischer Rechtsgelehrter bestätigt nicht nur MenschenrechtsverteidigerInnen in ihrer Beurteilung, dass BDS durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Sie wird zweifellos auch europäischen BDS-Netzwerken und BürgerInnen zusätzlichen juristischen Schutz gewähren in ihren Bemühungen, die Mitverantwortung und Unterstützung Europas für die unterdrückerische Politik Israels, insbesondere im Bereich der militärischen Zusammenarbeit und Forschung, des Bankwesens und die Beteiligung von Unternehmen an Völkerrechtsverletzungen zu beenden.“
Der englische Originaltext der Erklärung und weitere Übersetzungen sind auf der Webseite von BNC zu finden.
Erklärung von Rechtsgelehrten gegen Massnahmen von einigen Regierung zur Ächtung der BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestition, Sanktionen) für palästinensische Menschenrechte
Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BDS) ist eine von der palästinensischen Zivilgesellschaft geführte weltweite, friedliche Bewegung. Sie übt Druck auf Israel aus, bis der Staat seinen Verpflichtungen gemäss dem internationalen humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten, wie in zahlreichen UN-Resolutionen gefordert, nachkommt: Israel soll die Besetzung palästinensischer und syrischer Gebiete beenden, die systematische Diskriminierung der Palästinenser_innen im besetzten palästinensischen Gebiet und in Israel selbst einstellen sowie die Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge zulassen.
Nach dem Vorbild der Anti-Apartheid-Bewegung, die die Zivilgesellschaft gegen die Apartheid in Südafrika mobilisierte, wurde die BDS-Bewegung zu einer starken und wirksamen weltweiten Bewegung. Sie setzt sich für Massnahmen ein, die Israel zwingen, das Völkerrecht zu respektieren und andere Staaten und Unternehmen überzeugen, Israel jegliche Unterstützung seiner Völkerrechtsverletzungen zu verweigern.
Die Mobilisierung der Zivilgesellschaft im Interesse der Menschenrechte, wie bei der Kampagne gegen die Apartheid in Südafrika und die Bürgerrechtsbewegung in den Vereinigten Staaten, ist von ausländischen Regierungen nicht behindert worden. Die Wirksamkeit von BDS hat jedoch nicht nur Israel, sondern auch einige andere Staaten veranlasst, Massnahmen zur Unterdrückung dieser Bewegung zu ergreifen.
Frankreich, Grossbritannien, Kanada und die Parlamente einiger US-Bundesstaaten haben Gesetze erlassen und Exekutivmassnahmen ergriffen, um BDS zu unterdrücken, zu verbieten und in einigen Fällen das Eintreten für BDS zu kriminalisieren. Diese Massnahmen zielen darauf ab, Einzelpersonen, Unternehmen sowie private und öffentliche Institutionen, die ethisch und rechtlich verantwortliche Geschäfts-, Investitions- und Beschaffungsentscheidungen treffen, zu bestrafen.
Andere Staaten, insbesondere Schweden, die Niederlande und Irland vertreten – wenngleich sie einen Boykott gegen Israel nicht befürworten – dennoch die Position, dass das Eintreten für BDS eine rechtmässige Ausübung der Meinungsfreiheit darstellt, einer hoch geschätzten Freiheit, die sowohl im nationalen Recht als auch in den internationalen Menschenrechtskonventionen verankert ist. Namhafte Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) und Human Rights Watch vertreten ebenfalls die Position, dass Einzelpersonen, Verbände, öffentliche und private Einrichtungen sowie lokale Regierungen und Unternehmen berechtigt sind, BDS als Ausübung der Meinungsfreiheit zu befürworten und zu implementieren.
Staaten und Organisationen, die BDS als rechtmäßige Ausübung der Meinungsfreiheit sehen, verhalten sich korrekt. Dabei geht es nicht darum, ob jemand die Ziele oder Methoden von BDS billigt. Die Frage ist, ob, um Israel zu schützen, eine Ausnahme im Hinblick auf die Meinungsfreiheit gemacht werden soll, die einen zentralen und entscheidenden Platz unter den grundlegenden Menschenrechten einnimmt. Staaten, die BDS verbieten, untergraben das grundlegende Menschenrecht auf Meinungsfreiheit und bedrohen die Glaubwürdigkeit der Menschenrechte, indem sie ein spezifisches Land davor in Schutz nehmen, durch friedliche Massnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts behaftet zu werden.
Unterzeichnende
SCHWEIZ
Leila Batou, avocat, Genève
Miriam Gantner, Juristin, Basel
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Dr. Mohsen Al-Attar, Queen’s University Belfast
IRLAND
Dr. John Reynolds, National University of Ireland, Maynooth
NIEDERLANDE
Dr. Michiel Bot, Tilburg University
BELGIEN
Véronique van der Plancke, advocate au barreau de Bruxelles; Université de Louvain
LUXEMBURG
Dr. Parvathi Menon, Max Planck Institute Luxembourg for Procedural Law
FRANKREICH
François Henot, Maître de conferences, Université de Picardie Jules Verne
ÖSTERREICH
Prof. Franz Leidenmühler, University of Linz
DEUTSCHLAND
Prof. Norman Paech, Emeritus, University of Hamburg
ITALIEN
Dario Rossi, avvocato, Genova
PORTUGAL
Dr. Tor Krever, London School of Economics; Centre for Social Studies, University of Coimbra
SPANIEN
Francisco García Cediel, lawyer, Madrid
César Pinto Cañón, lawyer, Madrid
Diego Catriel Herchhoren, lawyer, Madrid
Tarek Khalaf Alonso, lawyer, Madrid
Redouan Zidi Tassakourt, lawyer, Madrid
Hana Cheikh Ali, lawyer, Madrid
Amira Cheikh Ali, lawyer, Madrid
Juan M. Prieto Santos, lawyer, Gijón-Xixón
María Xulia Fernández Suárez, lawyer, Gijón-Xixón
Joan Tamayo, lawyer, Terrassa
Pilar Mateo Lisa, lawyer, Terrassa
NORWEGEN
Pål Hadler, lawyer, Stavanger
SCHWEDEN
Dr. Markus Gunneflo, Lund University
FINNLAND
Prof. Jarna Petman, University of Helsinki; Erik Castrén Institute of International Law and Human Rights